Ablauf


Ablauf und Voraussetzungen für den Pfandkreditvertrag und die sofortige Darlehens-Auszahlung im bauma-pfandhaus

1. Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit uns
Tel. 05605/929255 oder Hr. Werner, 0173/7277606

2. Sie bringen Ihren Pfandgegenstand zum Termin mit.

3. Wir führen die Bewertung des Pfandgegenstandes durch und vereinbaren mit Ihnen die Höhe des möglichen
Darlehensbetrages.

4. Sie sind volljährig und der alleinige Eigentümer des Fahrzeuges oder Sie sind bevollmächtigt das Fahrzeug in
Pfand zu geben, z.B. als Geschäftsführer eines Unternehmens für den Firmenwagen. der Pfandgegenstand
istnicht Bankfinanziert, ist in keinem Leasingvertrag und ist nicht anderweitig als Sicherheit abgetreten!

5. Sie können sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen oder mit einem gültigen Reisepass und der polizeilichen Anmeldebestätigung

6. Benötigte Unterlagen zum Pfandgegenstand:
– EU Zulassungsbescheinigung Teil II; alternativ den Kfz Brief
– EU Zulassungsbescheinigung Teil I; alternativ die Kfz Zulassung (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
– den kompletten Schlüsselsatz zum Fahrzeug ggf. mit Fernbedienungen u. Radiocode
– sofern vorhanden auch Rechnungen über werterhaltende u. werterhöhende Arbeiten oder das Scheckheft.
– Eigentumsnachweis (z. B. bei Baumaschinen u.Geräten, Fahrräder, etc. einen Einkaufbeleg der Nachweist das Sie der Eigentümer des verpfändeten Gegenstandes sind.

7. Die Auszahlung:
Sie erhalten nach Übergabe des Pfandes und Unterzeichnung des Pfandkreditvertrages in unseren Geschäftsräumen den vollen Darlehensbetrag sofort während der üblichen  Banköffnungszeiten in Bar ausgezahlt und können darüber frei Verfügen.

Es gibt keine versteckten Kosten.
Es wird nur das berechnet, was tatsächlich in Anspruch genommen wird.

8. Die Laufzeit:
Die Laufzeit des Pfandkredites beträgt 3 Monate.
Sowohl eine vorzeitige Beendigung als auch eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
Die angefallenen Kosten werden bei Auslösung des Pfandes abgerechnet.

Jeder angefangene Monat zählt als ganzer Monat.
Für die monatliche Laufzeitberechnung ist das Vertragsdatum ausschlaggebend.
Wird das Pfand von Ihnen nicht innerhalb dieser Frist eingelöst, kann u.U. eine Verlängerung um weitere 3 Monate gegen Bezahlung der angefallenen Zinsen, Gebühren und Standplatzkosten vereinbart werden.
Wird das Pfand nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des Pfandscheines eingelöst, melden wir den Pfandgegenstand zur öffentlichen Versteigerung an.

9. Öffentliche Versteigerung:
Alle Mehrerlöse die auf der Auktion für Ihr Pfand erzielt werden stehen Ihnen zu.
Übersteigt also der auf der Auktion erzielte Betrag die Summe aus dem an Sie ausgezahlten Pfandkredit Betrag und der bis zum Zuschlag angefallenen Zinsen, Kosten und Gebühren, steht Ihnen dieser Betrag in voller Höhe zu.
Sollten Sie diesen Überschuss nicht innerhalb von 3 Jahren bei uns abfordern, sind wir verpflichtet diesen an die Staatskasse ab zu führen.
Wir informieren Sie selbstverständlich über das Ergebnis der Versteigung und den Ihnen daraus zustehenden Betrag.

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Öffnungszeiten:

Aus Gründen der Diskretion nur nach telefonischer Vereinbarung !

Tel.: 05605/929255, Handy: 0173/7277606

Bargeldauszahlung nur während der üblichen Banköffnungszeiten !

*Aus Sicherheitsgründen halten wir keine Bargeldbestände vor!*