Die häufigsten Fragen für Sie beantwortet:
* Was ist ein Pfandkredit ?
* Was kann ich verpfänden ?
* Wie lange läuft ein Pfandkredit ?
* Was kostet mich ein Pfandkredit ?
* Was ist eine Verlängerung ?
* Wie ist das Pfandgut aufbewahrt und versichert ?
* Was passiert, wenn ich den Pfandschein verloren habe?
* Muss ich immer persönlich erscheinen ?
* Kann ich den Pfandschein auch per Post verlängern ?
* Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
* Muss ich mit meinem Vermögen haften?
* Welche gesetzliche Grundlage gibt es ?
* Wann kann man sich zu einem Pfandleihgeschäft entschließen ?
* Sind Pfandkredite nicht unseriös und viel zu teurer ?
* Gibt es den “typischen Pfandkreditkunden” ?
* Pfandkredit, die Alternative zum Gebrauchtwagen Verkauf ?
* Sie sind Maschinen,- Fahrzeughändler ?
* Sie haben einen Fuhrpark/Fahrzeugflotten ?
* Sie haben ein Saison- oder Freizeitfahrzeug ?
* Was sind die Vorteile des Pfandkredites gegenüber Bankdarlehen ?
* Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pfandkreditvertrag ?
* Ist der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ?
* Ist der Eigentümer des Fahrzeuges eine juristische Person ?
* Was ist ein Pfandschein ?
* Wie wird das Pfandgut bewertet ?
* Welche Rechte und Pflichten haben die Vertragspartner ?
* Was passiert, wenn das Pfand nicht ausgelöst bzw. wenn der
” Pfandleihvertrag nicht verlängert wird ?
* Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung ?
* Noch mehr Fragen ?
*Was ist ein Pfandkredit ?
Der Pfandkredit ist die älteste Form der Darlehensgewährung. Sie
hinterlegen einen Wertgegenstand als Pfand und erhalten dafür sofort
Bargeld. Einfach – schnell – diskret -> Personalausweis genügt.
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* Was kann beliehen werden ?
Grundsätzlich alle Fahrzeuge und Maschinen, wie Baumaschinen (z.B.
Minibagger, Radlader, Rüttelplatten, usw.), Landmaschinen
(Schlepper), PKW, Nutzfahrzeuge, LKW,Transporter, Anhänger,
Motorräder,Roller, Wohnmobile, Wohnwagen, Oldtimer,
aber auch Trikes, Quads, Fahrräder(ab 500,-€), aber auch
hochwertige Handwerksmaschinen
Für alle anderen Gegenstände können wir Ihnen kompetente und seriöse
Pfandleihinstitute in Ihrer Nähe nennen, mit denen wir zusammen arbeiten.
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* Wie lange läuft ein Pfandkredit ?
Die Laufzeit beträgt 3 Monate. Sie können das Pfand innerhalb der
Laufzeit jederzeit einlösen oder nach 3 Monaten die Laufzeit
verlängern.
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* Was kostet mich ein Pfandkredit ?
Pro Monat fallen 1 Prozent Zins an, sowie eine Unkostenvergütung in
gesetzlich festgelegter Höhe. Diese Gebühren sind in der
“Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen
Pfandleiher” vom 1.Februar 1961 festgeschrieben.
Die Unkostenvergütung deckt sämtliche Aufwendungen des
Pfandkreditbetriebes, die Schätz- und Lagerkosten, sowie die
obligatorische Versicherung des Wertgegenstandes.
Z.B.: Bei einem Darlehen von EUR 1000,- sind das pro Monat EUR 10,-
Zinsen und EUR 30,- Gebühren.
Siehe auch unter Gebühren und Kosten!
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* Was ist eine Verlängerung ?
Bei einer Verlängerung werden nur die Zinsen und Gebühren für die
abgelaufene Zeit fällig. Sie erhalten dann einen neuen Pfandschein
mit einer Laufzeit von wiederum 3 Monaten.
In Ausnahmefällen ist eine Neubewertung des Pfandes nötig.
Das Pfand kann von Ihnen jederzeit auch früher ausgelöst werden.
Die Zinsen und die Kostenvergütung werden hierbei pro angefangenem
Monat ab Abgabetag, die Standgebühr wird Tag genau berechnet.
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* Was passiert, wenn ich die 3 Monate nicht einhalte?
Nach den 3 Monaten gewähren wir eine Karenzzeit von einem weiteren
Monat, danach wird das Pfand bei unserer nächsten Versteigerung
öffentlich versteigert.
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* Wie ist das Pfandgut aufbewahrt und versichert ?
Während der gesamten Vertragslaufzeit wird Ihr Fahrzeug in unseren
firmeneigenen Räumen sicher und verschlossen untergebracht.
Kfz-Schlüssel und alle Unterlagen (Kfz-Brief u.ä.) die Sie uns
übergeben, werden an einem anderen Ort, vom Fahrzeug getrennt,
sicher aufbewahrt.
Während der Standzeit besteht Versicherungsschutz in Höhe des
doppelten Darlehensbetrages gegen Feuer- und Leitungswasser-
schäden, Einbruchdiebstahl und gegen Beraubung.
Dieser Versicherungsschutz wird Ihnen staatlich garantiert und
laufend kontrolliert.
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* Was passiert, wenn ich den Pfandschein verloren habe?
Teilen Sie uns dies umgehend schriftlich oder persönlich mit, damit ein
Sperrvermerk gemacht werden kann (Schutz vor Unbefugten). Macht
der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum
Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Ihr Pfand wird zu
Ihrem Schutz mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet. Die Auslösung
oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt
der Fälligkeit möglich.
Teilen Sie uns umgehend den Verlust mit. Wir können so einen
Sperrvermerk vornehmen, damit kein Unbefugter das Pfand abholen
kann.
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* Muß ich immer persönlich erscheinen ?
Sie können eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, eine Beleihung,
Einlösung oder Verlängerung für Sie zu erledigen. Bei der Beleihung
müssen Sie lediglich Ihren Personalausweis und eine handschriftliche
Vollmacht mitgeben. Bei einer Einlösung oder Verlängerung genügt es,
wenn Sie den Pfandschein mitgeben.
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* Kann ich den Pfandschein auch per Post verlängern ?
Selbstverständlich. Sie brauchen nur die Kosten der Verlängerung per
Postbaranweisung an uns auf Ihrem Postamt einzahlen.
Bitte schicken Sie uns außerdem den Pfandschein per Brief zu. Sie
erhalten dann umgehend den neuen Pfandschein.
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* Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Ihre Daten werden bei uns vollkommen vertraulich behandelt. Eine
Bonitätsprüfung entfällt völlig, da Sie ja mit dem verpfändeten Eigentum
haften.
Ihre Daten werden auch nicht an die Schufa weitergegeben.
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* Muss ich mit meinem Vermögen haften?
Anders als bei Banken haftet der Kunde nur mit dem eingebrachten Pfand
und nicht mit seinem kompletten Vermögen.
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* Welche gesetzliche Grundlage gibt es ?
Pfandleihgeschäfte sind seriös und basieren auf Pfandleihverträgen
(Kreditvertrag)
Ein Pfandleiher ist verpflichtet, sich an die derzeit aktuelle
Pfandleihverordnung zu halten. Diese Einhaltung wird ständig von den
zuständigen Behörden überwacht und geprüft.
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* Wann kann man sich zu einem Pfandleihgeschäft entschließen ?
Nicht selten wollen oder müssen Privat- und Geschäftsleute kurzfristig
Geldforderungen erfüllen. Auch die ausgesprochen schlechte
Zahlungsmoral gegenüber Unternehmen, bringt Unternehmer und
Geschäftsführer immer wieder in Bedrängnis. Wenn in solchen oder
ähnlichen Situationen der allgemein übliche Finanzierungsweg über
Banken oder Kreditinstitute ausscheidet, kann man sich für ein
Pfandleihgeschäft entscheiden.
Wir stellen Ihnen Bargeld in vereinbarter Höhe innerhalb von Stunden
bereit. Es ist bekannt, dass über diesen Finanzierungsweg schon viele
Geschäftsbetriebe, im wahrsten Sinne des Wortes, gerettet wurden.
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* Sind Pfandkredite nicht unseriös und viel zu teurer ?
Der Pfandkredit ist ein typischer Kurzzeitkredit. Beispiellos schnell und
unbürokratisch erhältlich, ideal für kurze Laufzeiten, für Tage, Wochen
oder Monate. Seit Jahrzehnten stabile, von üblichen Kapitalmarkt
Schwankungen unabhängige und gesetzlich vorgeschriebene Zins- und
Gebührensätze machen den Pfandkredit zu einer kostengünstigen,
kalkulierbaren Finanzierungsalternative.
Außerdem: Pfandkredite werden immer zu 100 % ausgezahlt. Eine
vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne “Strafgebühren” oder
“Strafzinsen” möglich. Über die Pauschalgebühr hinaus werden weder
Schätzungs- noch Bearbeitungskosten berechnet. Die Zins- und
Gebührenhöhe wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und laufend
kontrolliert. Der Pfandleiher ist verpflichtet, die Gesamtkosten
transparent und somit für den Kunden eindeutig darzustellen.
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* Gibt es den “typischen Pfandkreditkunden” ?
Nein. Der wachsende Kreditbedarf der Verbraucher, hohe Bankzinsen
und die fehlende Bereitschaft der Banken im Privatkundengeschäft
weitere dinglich ungesicherte Kredite zu gewähren, bringen den
Leihhäusern zusätzliche Kunden.
In überraschend hohem Maß nutzen nicht nur immer mehr
Besserverdiener und Freiberufler, sondern auch Arbeiter, Angestellte
und Gewerbetreibende den unkomplizierten Darlehensweg “Geld gegen
Pfand”. Der Pfandkredit ist ein sicherer Weg zur problemlosen
Geldbeschaffung für jedermann, auch für gutsituierte Bürger, denen
eine Bank jederzeit Kredit einräumen würde.
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* Pfandkredit, die Alternative zum Gebrauchtmaschinen,-wagen Verkauf ?
Zielgruppe:
Sie möchten Ihre Maschine/Auto schnell loswerden, um zum Beispiel
den “günstigen Neuen” noch zu bekommen oder um dringende
Verbindlichkeiten zu begleichen ?
Der Gebrauchtmaschinen,-Fahrzeugmarkt lässt jedoch momentan nur
Preise weit unter Wert zu ?
Dann gibt es hier eine Alternative:
Geben Sie Ihre Maschine, Auto in unser Pfandhaus und erhalten
ca. 50% des Schätzwertes, ohne Schufa und ohne persönliche Haftung
zu fairen Konditionen bar ausgezahlt.
Mit diesem Pfanddarlehen können Sie Ihren finanziellen Engpass
überwinden und monatelang in Ruhe nach einem fairen Käufer Ausschau
halten, der den marktgerechten Preis für Ihr Fahrzeug bezahlt.
Eine Auslösung Ihres Pfandes ist jederzeit möglich.
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* Sie sind Maschinen,- Fahrzeughändler ?
Sie haben Maschinen,-Fahrzeugbestände, die sich momentan (vielleicht
saisonbedingt) nicht verkaufen lassen, möchten aber trotzdem andere
aktuelle Angebote wahrnehmen ?
Wir können Ihnen unter nachfolgenden Bedingungen kurzfristig, diskret,
schnell und unkompliziert Bargeld zur Verfügung stellen:
Kfz + Brief + Abmeldebescheinigung + Schlüssel + fahrzeuspezifische
Unterlagen
Gewerbeanmeldung und evtl. Handelsregisterauszug
Legitimation (Personalausweis oder Reisepass)
Eigentums Nachweise (d.h. Kaufvertrag/ Einkaufsrechnung )
-> Hinweis: Fahrzeugbewertung nach aktuellem Marktwert, nicht nach
Einkauf ! ! !
Ihre Handlungsfähigkeit bleibt erhalten, da Sie bei Zwischenverkauf
täglich über das Fahrzeug verfügen können.
-> Keine Angst: Die Beleihung und auch alle Gespräche werden absolut
vertraulich behandelt.
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* Sie haben einen Fuhrpark/Fahrzeugflotten ?
Sie haben Fahrzeuge, die Sie momentan nicht einsetzen können bzw.
wollen, benötigen aber dringend finanzielle Barmittel?
Da ein überstürzter Verkauf nicht sinnvoll erscheint, können wir Ihnen
unter nachfolgenden Bedingungen kurzfristig, diskret, schnell und
unkompliziert Bargeld zur Verfügung stellen:
Kfz + Brief + Abmeldebescheinigung + Schlüssel + fahrzeugspezifische
Unterlagen
Gewerbeanmeldung und evtl. Handelsregisterauszug
Legitimation (Personalausweis oder Reisepass)
(Siehe auch Ist der Eigentümer des Fahrzeuges eine juristische Person ?)
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* Sie haben ein Saison- oder Freizeitfahrzeug ?
Sie haben Fahrzeuge wie Wohnmobile, Wohnwagen, Motorräder,
Sportboote, Freizeitanhänger etc., die Sie nur selten im Jahr benutzen?
Machen Sie diese vorübergehend zu Geld durch Beleihung.
Nebeneffekt: Ihr KFZ oder Anhänger ist trocken und sicher verwahrt
und zusätzlich umfangreich versichert.
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* Was sind die Vorteile des Pfandkredites gegenüber Bankdarlehen ?
Aufgrund der kurzen Laufzeit erweist sich der Pfandkredit als durchaus
wirtschaftlich.
Leihhäuser sind auf Kurz- und Kleinkredite spezialisiert, sie bilden das
Kerngeschäft des Pfandkreditgewerbes. Die meisten Banken haben an
der Gewährung von Kurzzeitdarlehen wegen des hohen Kostenauf-
wandes immer weniger Interesse.
Der Pfandkredit ergänzt übliche Bank- und Sparkassenkredite, da solche
Kredite hinsichtlich der Kredithöhe, der Laufzeit und der Sicherheiten
von diesen nicht gewährt werden.
Der Pfandkredit wird nach Schätzung und Bewertung des hinterlegten
Wertgegenstandes sofort ohne weitere Bonitätsprüfung ausbezahlt.
Sie ersparen sich somit die von Banken geforderte Offenlegung Ihrer
finanziellen Verhältnisse und die Beantwortung unbequemer Fragen.
Im Pfandleihhaus werden keine einmaligen Bearbeitungs-, Abschlags-
oder Schätzungsgebühren erhoben.
Sie machen keine “Schulden” im herkömmlichen Sinne, die somit nicht
Schufa Meldepflichtig sind und behalten daher Ihre persönlicheLiquidität.
Der Pfandkredit unterliegt gesetzlichen Vorschriften bei den
Gebühren, den Fristen und der Versicherungspflicht. Ihr Pfand ist daher
bei uns immer gegen Diebstahl, Beschädigung etc., versichert.
Am Ende der vereinbarten Laufzeit zahlen Sie einfach Ihr Darlehen
zuzüglich der bis dahin
angefallenen Zinsen und Gebühren und erhalten Ihren Pfandgegenstand
zurück.
Bitte unterrichten Sie uns 2 Werktage vor Abholung kurz telefonisch,
damit wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können.
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* Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pfandkreditvertrag ?
Sie sind alleiniger Eigentümer und voll geschäftsfähig (18 Jahre) oder
Sie sind bevollmächtigt, ein Fahrzeug in Pfand zu geben (z.B.
Geschäftsfahrzeug).
Bitte ausschließlich unsere Vollmachten verwenden
Sie bringen den Kfz-Brief, den Kfz-Schein und die dazugehörenden
Schlüssel mit
Sie legen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor
Sie haben evtl. Unterlagen, die den Wert des Fahrzeugs entscheidend
beeinflussen (z.B. Reparatur-Scheckheft)
…dann erhalten sie bis zu 40% des Maschinen,-Fahrzeugwertes – je
nach Modell und Zustand – als Pfandkredit, der sofort ausgezahlt werden
kann.
Sie können sofort über den vollen Kreditbetrag verfügen. Es gibt keine
versteckten Kosten. Es wird nur das berechnet, was Sie auch tatsächlich
in Anspruch nehmen.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin oder senden Sie uns eine
unverbindliche und kostenlose Kredit Anfrage.
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* Ist der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ?
In diesem Fall ist eine Verpfändungsvollmacht des Eigentümers, sowie
der Personalausweis oder Reisepass des Eigentümers und des
Überbringers im Original vorzulegen.
(Bitte verwenden Sie ausschließlich unsere Vollmacht Vordrucke)
PDF-Download der privaten Vollmacht
PDF-Download der gewerblichen Vollmacht
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* Ist der Eigentümer des Fahrzeuges eine juristische Person ?
Dann ist durch Vorlage des Handelsregisterauszuges und der
Gewerbeanmeldung die Alleinvertretungsberechtigung des Fahrzeug
Überbringers ersichtlich zu machen.
Bei gemeinsamer Vetretungsberechtigung ist eine entsprechende
Vollmacht der anderen vertretungsberechtigten Person/en vorzulegen.
Der Personalausweis oder Reisepass des Überbringers muss im Original
vorliegen.
PDF-Download der gewerblichen Vollmacht
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* Was ist ein Pfandschein ?
Wie bereits beschrieben, verpfändet der Pfandgeber Gegenstände für
eine im Vertrag festgelegte Zeit und erhält dafür Bargeld.
Der Pfandgeber überträgt also für die Pfandleihzeit sein Eigentum auf
das Pfandleihhaus.
Der Pfandschein gibt ihm das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Der Pfandgeber muss dem Pfandnehmer das geliehene Geld nebst der
entstandenen Kosten und Zinsen zurückzahlen, den Pfandschein
zurückgeben und kann wieder über sein Eigentum verfügen.
Der Pfandschein enthält weiterhin alle für das Geschäft notwendigen
Informationen.
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* Wie wird das Pfandgut bewertet ?
Pfandleihgegenstände besitzen immer einen gewissen Geldwert.
Pfandleihhäuser sind bemüht, den Geldwert eines Pfandgegenstandes
objektiv zu bestimmen. Sie müssen einerseits den Vorstellungen der
Kunden möglichst nahe kommen, aber andererseits auch
berücksichtigen, dass sie die eigenen, mit dem Pfandleihgeschäft
verbundenen Forderungen, nur aus dem einbehaltenen
Pfandgegenstand befriedigen können.
Wir bewerten Ihr Pfand mit Hilfe anerkannter Hilfsmittel wie
Schwacke-, DAT-Bewertung oder Marktpreisinformationen von Mobile,
Autoscout, eBay, usw….
Wir haben kein Interesse daran, Ihr Fahrzeug unterzubewerten, da
sich die Zinsen und die Gebühren überwiegend prozentual aus der
Darlehenssumme ergeben.
Beachten muss ein Pfandleihhaus jedoch folgendes: Würde es
beispielsweise einen Kredit in Höhe von 6000.- Euro vergeben und
hätte der einbehaltene Pfandgegenstand jedoch nur einen Geldwert
von 4000.- Euro, würde dies für das Pfandleihhaus zu einem Verlust
führen, wenn der Pfandgeber den Pfandleihgegenstand nicht wieder
auslöst.
-> Das Pfandleihhaus hat keinerlei andere Möglichkeiten, um seine
Forderungen zu begleichen.
-> Forderungen des Pfandleihhauses können tatsächlich nur aus dem
Pfandgegenstand selbst oder gar nicht beglichen werden.
Wir beleihen Ihr Pfand mit bis zu 40 % des ermittelten Marktwertes !
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* Welche Rechte und Pflichten haben die Vertragspartner ?
Wie jeder andere Vertrag, beinhalten auch Pfandleihverträge gewisse
Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
Beide Parteien sind an die im Vertrag festgeschriebenen Vereinbarungen
gebunden.
Der Pfandleihvertrag beinhaltet u.a. die Leihsumme, die Kosten und
Zinsen, die Vertragslaufzeit, die Rückabwicklung des Geschäftes, aber
auch die Verfahrensweisen für den Fall, daß eine der beiden Parteien
den Vertrag nicht erfüllt.
Etwa 95% aller Pfandleihgegenstände werden vom Kunden, also dem
Pfandgeber, bei Vertragsende wieder ausgelöst.
Dennoch regelt der Pfandleihvertrag den Verfahrensweg für den Fall,
daß es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Rückabwicklung
des Pfandleihgeschäftes kommt.
Dem Pfandgeber ist für diesen Fall durch den Pfandleihvertrag bekannt,
dass der jeweilige Pfandgegenstand dann in der Regel zur Versteigerung
gelangt.
Dieser Verfahrensweg (Versteigerung) ist gesetzlich vorgeschrieben
und geregelt, und kann somit vom Pfandgeber nicht verhindert werden.
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* Was passiert, wenn das Pfand nicht ausgelöst bzw. wenn der
Pfandleihvertrag nicht verlängert wird ?
Der Darlehensvertrag ist zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Sollten
Sie Ihr Pfand danach nicht auslösen oder den Vertrag verlängern, kann
Ihr Pfand mit einer Nachfrist von 4 Wochen zur Versteigerung
freigegeben werden.
Die Versteigerung wird zu Ihrem Schutz immer von einem amtlich
vereidigten Auktionator oder Gerichtsvollzieher durchgeführt. Die
Termine und der Versteigerungsort werden veröffentlicht. Die Auktion
ist öffentlich zugänglich und jedermann kann mitbieten.
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* Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung?
Wenn der durch das Pfand erzielte Erlös die Summe aus dem Darlehen
und aller angefallenen Kosten übersteigt, haben Sie Anspruch auf die
Auszahlung dieses Mehrerlöses.
Diesen Mehrerlös sollten sie innerhalb von 2 Jahren abholen, sonst
verfällt ihr Anspruch und muss an den Fiskus abgeführt werden.
Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungserlös, ist ein Eingriff
in ihr Privatvermögen ausgeschlossen.
Keine persönliche Haftung, es haftet immer nur der Pfandgegenstand !
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* Noch mehr Fragen ?
Ich stehe Ihnen gerne telefonisch 05605/929255; 0173/7277606
oder per E-Mail info@bauma-pfandhaus.de zur Verfügung.