Allgemeine Konditionen
Die Konditionen entsprechen §10 der Pfandleihverordnung.
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Kreditzinsen
1 % Kreditzinsen. Diese sind gesetzlich vorgegeben und bedeuten “pro Monat”.
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Gebühren
Gebühren, die für Ihr Pfand entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt also als voller Monat. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei der Pfand Abholung fällig.
Die Kostenvergütung für Versicherung, Ein- und Auslagerung, Bewertung und Kreditbearbeitung ist bis zu einem Darlehen von 300,00 € vom Gesetzgeber wie folgt vorgegeben:
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Kreditbetrag
- bis einschließlich 15,00 € 1,00 € pro Monat
- von 15,01 € bis einschließlich 30,00 € 1,50 € pro Monat
- von 30,01 € bis einschließlich 50,00 € 2,00 € pro Monat
- von 50,01 € bis einschließlich 100,00 € 2,50 € pro Monat
- von 100,01 € bis einschließlich 150,00 € 3,50 € pro Monat
- von 150,01 € bis einschließlich 200,00 € 4,50 € pro Monat
- von 200,01 € bis einschließlich 250,00 € 5,50 € pro Monat
- von 250,01 € bis einschließlich 300,00 € 6,50 € pro Monat
Danach gelten:
- 301,00 € bis 10.000,00 € 3 % pro Monat
- 10.001,00 € bis 25.000,00 € 2,5 % pro Monat
- ab 25.001,00 € 2,0 % pro Monat
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Standgebühr
- Die Stellplatzkosten betragen pro Tag und angefangenen Meter der Fahrzeug/Maschinen Länge: 0,40 Cent.
- Bei einem PKW mit 3,80 Meter Länge macht das lediglich nur 1,60 Euro pro Tag.
- Bei einem Motorrad mit 2 Meter Länge sind es 0,80 Cent pro Tag.
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Alle Kosten sind Nebenleistungen der steuerfreien Kreditgewährung nach
§4 Nr. 8a UstG Bei einem Kredit für Selbständige können die anfallenden Kreditgebühren als Kosten gebucht werden. Daher ist diese Form eine Alternative für Selbständige Unternehmer